Rechtsverhältnisse beim Anbieten einer Unterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine

Nach Rücksprache mit Ihnen teilen wir Ihnen Kontaktdaten von Unterkunftssuchenden aus der Ukraine mit. Darüber hinaus gehen Sie mit uns kein Vertragsverhältnis ein. Sie leisten an uns keine Zahlungen.

Alle Angaben zu den gesetzgeberischen Rahmenbedingungen unterliegen einer starken Dynamik. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

Was geschieht mit meinen eingegebenen Daten?

Die Daten werden von der Initiative Lahr Hilft (ein Zusammenschluss aus Privatpersonen ohne den gesetzlichen Rahmen einer Körperschaft) ausschließlich für die Zwecke dieser Initiative erhoben und gespeichert und dienen lediglich dazu, das Matching zu Anfrage für Unterkünfte und die Kontaktherstellung zu ermöglichen. Hohe Datenschutzstandards sind für uns selbstverständlich.

Was passiert, wenn es während der Beherbergung zu Problemen kommt? Kann ich die Beherbergung in diesem Falle früher abbrechen?

Sofern es zu Problemen kommt, ist es in jedem Fall möglich, die Beherbergung frühzeitig abzubrechen. Da es sich bei der Beherbergung jedoch um eine private Hilfeleistung handelt, bitten wir Helfende, sich eigenständig um eine Lösung zu bemühen.

Wie lange dürfen die Menschen aus der Ukraine offiziell in Deutschland bleiben ohne Aufenthaltsgenehmigung oder andere offizielle Papiere?

Menschen aus der Ukraine dürfen visumsfrei einreisen und mindestens 90 Tage bleiben, eine Verlängerung ist möglich. Weitere Informationen zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine in Deutschland hat das Bundesinnenministerium zusammengestellt.

Muss ich mit den Menschen zum Amt bzw. andere Behördengänge durchführen?

Nein, eine solche Verpflichtung besteht nicht.

Wer bürgt für die aufgenommenen Personen?

Derzeit erarbeitet die Bundesregierung Regelungen für die Schutzgewährung für Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland einreisen. Informationen über den aktuellen Stand finden Sie hier.

Muss ich meinen Vermieter über die zusätzlichen Personen bei mir in der Wohnung / im Haus in Kenntnis setzen?

Das ist in jedem Fall ratsam.

Wer haftet in Schadensfällen? Wie verhält es sich mit Versicherungsfällen?

Wie in jedem Fall, in dem jemand schuldhaft einen Schaden verursacht, haftet die Person dafür; wenn eine Versicherung besteht, tritt diese möglicherweise ein.

Was passiert in Krankheitsfällen der Flüchtenden? Sind sie krankenversichert?

Alle Ankommenden sollten sich nach Ankunft informieren, welche Schritte sie unternehmen müssen, dazu zählt auch die Frage nach der Krankenversicherung.

Wer übernimmt die Kosten (für Lebensmittel, Strom, Kleidung, Hygieneartikel, Mobilität, Internet, etc.), die während der Beherbergung zusätzlich anfallen?

Sie können davon ausgehen, dass die Menschen aus der Ukraine in der Regel über eigene finanzielle Mittel verfügen. Die Unterkunft wird im Rahmen von Lahr Hilft kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Teilung von weiteren Kosten können Sie nach der Ankunft mit Ihren Gästen besprechen. Den Zugang zu kostenlosen Angeboten etwa von Nahrungsmittel können Sie der Tagespresse und den Webseiten Ihrer Kommune, der Kirchengemeinden und Hilfsorganisationen entnehmen.

Erhalte ich oder die Flüchtenden eine finanzielle Unterstützung?

Derzeit nicht. Die Bundesregierung erarbeitet die Regelungen für die ankommenden Menschen aus der Ukraine. link

Muss ich während der Beherbergung Transportmittel zur Verfügung stellen?

Nein.

An wen kann ich mich wenden, um psychologischen Beistand für die Flüchtenden zu organisieren? Von wem wird entsprechende Seelsorge für die Menschen angeboten?

Es besteht eine große Hilfsbereitschaft von Organisationen und Kirchen, so dass es sicher auch Angebote in Ihrer Nähe gibt. Informationen hierüber entnehmen Sie bitte der Tagespresse, den Webseiten Ihrer örtlichen Gemeinde, der Kirchengemeinden oder auch den großen Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Caritas, Diakonie etc.

Covid-19

Ich möchte helfen, aber gleichzeitig mich (und meine Familie) vor Corona schützen. Werden alle Menschen vor der Beherbergung einen Corona-Test machen?

Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung besteht nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr. Die Bundespolizei wird bei Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen pragmatisch mit der Situation umgehen. So werden u.a. freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei Covid-Symptomen werden medizinische Fachkräfte konsultiert.

Wird der Impfstatus der zu beherbergenden Menschen zunächst geprüft?

Nein.

Haben die Flüchtenden einen Anspruch auf die kostenlosen Corona-Bürgertest?

Nein.

Datenschutzerklärung von Lahr Hilft:

Lahr Hilft wird von der Initiative Lahr Hilft, (ein Zusammenschluss aus Privatpersonen ohne den gesetzlichen Rahmen einer Körperschaft) betrieben.

Der Schutz deiner personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Soweit wir im Rahmen der angebotenen Dienste personenbezogene Daten von dir erheben, verarbeiten oder nutzen („verwenden“), geschieht dies selbstverständlich unter Beachtung der einschlägigen Gesetze.

Die Rechtsgrundlage von Lahr Hilft für das Sammeln und Verwenden der in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen persönlichen Daten hängt von den gesammelten Daten ab und dem spezifischen Kontext, in dem wir die Daten sammeln:

  • Lahr Hilft muss einen Vertrag mit Dir erfüllen.
  • Du hast Lahr Hilft die Erlaubnis gegeben, dies zu tun.
  • Die Verarbeitung Deiner persönlichen Daten liegt im legitimen Interesse von Lahr Hilft.
  • Lahr Hilft muss die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.

Lahr Hilft wird Deine persönlichen Daten nur so lange aufbewahren, wie es für die in dieser Datenschutzerklärung dargelegten Zwecke erforderlich ist. Wir werden Deine Daten in dem Maße aufbewahren und verwenden, wie es notwendig ist.

Wenn Du wissen möchtest, welche persönlichen Daten wir über Dich gespeichert haben, und wenn Du möchtest, dass diese aus unseren Systemen entfernt werden, nimm bitte Kontakt mit uns auf.

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